| 1.
Fangzeiten vom 15. Mai bis 15. Oktober von 6.00 bis 19.00 Uhr
2.
Tageskartenpreis € 22,00
3.
Tageshöchstausfang 4 Stück
4.
Der Fischfang darf nur mit einer Angelrute und einem Köder
ausgeführt werden
5.
Erlaubt sind nur Einfachschonhaken außer bei Kunstfischen
oder bei Blinker
bei denen aber alle Wiederhaken zurückgebogen werden müssen.
6.
Mindestmasse :
B = Bachforelle 25 cm
R = Regenbogenforelle 25 cm
S = Saibling 25 cm
Untermassige Fische sind schonend zurückzusetzen.
Bei zu starker Verletzung (Blutung) muss der Fisch zerkleinert werden
und als Futter zurückgeworfen werden.
7.
der Fang von Elritze/Pfrille ist nur für den Eigengebrauch
am Fanggewässer erlaubt Schonzeit vom 01.04 bis 30.06
8.
Gefangene Fische sind unmittelbar nach den Fang, noch am Angelplatz,
mit genauer Angabe B R oder S für die Fischsorte und der Fischlänge
in das Fangverzeichnis einzutragen.
9.
Der Berechtigte muss in Besitz einer gültigen Jahres- oder
Gastfischerkarte des
Landesfischerei-Verbandes Salzburgs sein.
10.
Der Fischereierlaubnisschein ist nicht übertragbar und ist
auf Verlangen den
Wache oder Aufsichtsorganen mit den gefangenen Fischen vorzulegen.
11.
Nach den Fangtag ist die Tageskarte oder der Fangabschnitt in das
Kästchen
nahe dem Seestein einzuwerfen.
12.
Hakenlöser, Maßband und Kugelschreiber sind immer mitzuführen.
13.
Bei Nichtbeachten der Fischereiordnung wird die Fischereiberechtigung
entzogen und es kann zu einer Anzeige kommen.
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